Corona Veranstaltungen an bzw. von Schulen

Ergänzende Klarstellung zur Detailinformation zu
Veranstaltungen an bzw. von Schulen

Nachstehend wurden zum Erlass „Detailinformationen zu Veranstaltungen an bzw. von
Schulen“ (GZ 2020-0.625.819) vom BMBWF folgende ergänzende Informationen bekanntgegeben:

Die Corona-Ampel: Was gilt bei Veranstaltungen an einem anderen Zielort?

Bei Veranstaltungen außerhalb der Schule sind der Status der Corona-Ampel der
eigenen Schule und jener des Bezirks/der Region bzw. der Statutarstadt, in welcher
der Zielort liegt, heranzuziehen. Unterscheidet sich die Corona-Ampelfarbe der eige-
nen Schule von der des Zielorts, so gelten die Regelungen für jene Ampelfarbe, die
das höhere Risiko anzeigt. Dies gilt jedoch nur dann, wenn sich der Zielort nicht im
selben Bezirk (Region/Statutarstadt) der Schule befinden.

Beispiel 1:

Corona-Ampel für die eigene Schule = „Grün“
Corona-Ampel des Zielorts (im anderen Bezirk) = „Orange“
Daraus folgt: Es sind die aktuellen Regelungen der Corona-Ampel an Schulen
für „Orange“ der Risikoanalyse zur Grunde zu legen. Die Schulveranstaltung
bzw. schulbezogene Veranstaltung kann nicht stattfinden bzw. muss abgebro-
chen werden.

Beispiel 2:

Corona-Ampel für die eigene Schule = „Gelb“
Corona-Ampel des Zielorts in der eigenen Region/Statutarstadt = „Orange“
Daraus folgt: Die Schulveranstaltung bzw. schulbezogene Veranstaltung kann
stattfinden.

Elternsprechtage

  • Bei Elternsprechtagen sind, wie bei allen anderen schulischen Veranstaltungen, die Hygienebestimmungen einzuhalten.
  • Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei einem Elternsprechtag nach den bisherigen Gepflogenheiten aufgrund der hohen Anzahl an Personen, die an diesem Tag die Schule besuchen, die Einhaltung der Hygienebestimmungen nicht durchgängig gewährleistet werden kann.
  • Daraus ergibt sich, dass ein Elternsprechtag entweder so zu planen und durchzuführen ist, dass die Hygienebestimmungen eingehalten werden können, z. B. durch Livestreams u. ä. durch Staffelung des Schulzutritts der Erziehungsberechtigen oder der Elternsprechtag nicht durchgeführt werden darf.
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