Wofür wir stehen

  • Wir haben eine christlich-soziale Gesinnung. Wir sind frei von parteipolitischen Vorgaben. Demokratie und freie Meinungsbildung innerhalb unserer großen Gruppe ist ein Erfolgsschlüssel zum guten Gelingen unserer Arbeit.
  • Ja, wir stehen dazu, dass wir Kontakte zu ranghohen Beamtinnen und Beamten des Bildungsministeriums sowie zu Politikerinnen und Politikern nützen, um das Beste für unser berufsbildendes Schulwesen herauszuholen.
  • Wir sind eine offene Gruppe, in der jede Kollegin und jeder Kollege willkommen ist – sei es um sich zu informieren, Hilfe zu suchen, zu diskutieren oder Kontakte zu knüpfen. Genügend Kolleginnen und Kollegen sind darüber hinaus bereit, auch mitzuarbeiten und einen Teil ihrer Freizeit in den Dienst der Lehrerinnen und Lehrer zu stellen, um Verbesserungen der Rahmenbedingungen für den „wichtigsten Beruf der Welt“ voranzutreiben.
  • Wir sind stark! Wir sind im Zentralausschuss durch Ihre Stimmen die stärkste Kraft und haben durch unser know how und unsere Kontakte die entsprechende Verhandlungsstärke.
  • Für eine subsidiäre Stärkung von kleinen Einheiten und daher gegen Zentralismus!  
  • eine lebendige Demokratie mit allen ihren Facetten der Meinungsbildung und des Austausches aller Bürgerinnen und Bürger!  
  • Solidarität, in der die Menschen in „gegenseitiger Verantwortung“ füreinander einstehen!  
  • ein nachhaltiges Wirtschaftssystem mit sozialer und ökologischer Ausrichtung!
  • Wir setzen uns für verbesserte Rahmenbedingungen für „den wichtigsten Beruf der Welt“ ein! 
  • Wir setzen uns für wirksame Mitbestimmung in den berufsbildenden Schulen ein. Schulautonomie darf nicht nur ein Schlagwort sein! 
  • Wir sind im Bildungsministerium präsent und setzen uns für alle BMHS-Lehrerinnen und Lehrer proaktiv und effizient ein! 
  • Wir haben das Know-how, um kompetent und verlässlich in Dienst- Besoldungs- und Schulrechtsfragen zu beraten. Wir helfen gerne! 
  • Wir kämpfen für Transparenz und Gerechtigkeit! 
  • Wir nehmen alle Anliegen unserer Lehrerinnen und Lehrer selbstverständlich sehr ernst! 
  • Verbesserung der Rahmenbedingungen der Induktionsphase
  • Verbesserte Bedingungen für das Mentoring
  • Änderungen in der neuen Lehrer/innenausbildung
  • Absicherung der im Bereich der Pädagogik und Gefahrenvermeidung bedingten Teilungsmöglichkeiten
  • Einbringen bei der Entwicklung der neuen LBVO um ein „Kompetenzenhype“ zu vermeiden
  • Einbringen bei der Entwicklung einer tatsächlich zukunftsorientierten Oberstufe
Aktuelle Erfolge
sRDP und AP

Vorbereitungsstunden bei vorgezogenen Teilprüfungen
Dorningererlass bzgl. Fächerkombinationen 
Prüfungstaxen: Erhöhung bei zwei Prüfern bzw. Schwerpunktfach
Abgeltung für die Betreuung der Abschlussarbeit an 3,5-jährigen FS – in Verhandlung 

NOST

2016 Opt-Out-Modell
2017 Evaluation der NOST durch FCG; Präsentation noch vor den Wahlen
2018 Systemevaluation durch BM Faßmann gesetzlich verankert und damit Verlängerung des Opt-Out-Modells sowie Aussetzen der NOST! 
Evaluation auch durch Schulstandorte, die nicht in der NOST sind! 
Sowohl Vertreter/innen der FSG als auch der ÖLI-UG sahen das Aussetzen nicht nur kritisch, sondern auch als Blödsinn an. ÖLI UG: Ausstieg ist billige populistische Schaumschlägerei. FSG: „Wozu, sie kommt ja doch“ 

Verträge von schwangeren Kolleginnen mit befristetem Vertrag

Keine Ungleichbehandlung aus dem Titel der Schwangerschaft! Das heißt, hätte sie aufgrund der Bedarfslage ohne Meldung der Schwangerschaft einen neuen Vertrag erhalten, ist ihr dieser zu gewähren; es kommt zur Vertretung der Vertretung (Regelung seit 2017)! FSG hat in einer Aussendung Anfang Oktober 2019 dies ausgeschlossen!!!

Zeitkonto

Keine Ersatzkraft mehr vor der Pension zu nennen

Kustodiate

Kustodiate – Nebenleistung – Belohnungen in Frage gestellt; Neuregelung erreicht. Prozentsatz (15 %) in Schulautonomie gegeben

Beim Neuen Dienstrecht pd

durchgesetzt, dass die Befristung von Verträgen nicht „aufeinanderfolgend“ fünf Jahre betragen können, da massive Schlechterstellung gegebenenfalls vor allem von Kolleginnen
Verordnung für die zusätzliche Anrechnung von Praxiszeiten: auch für Allgemeinbildner und Quereinsteiger

Sicherstellungserlass 2019

Aufnahme des § 2 (8) BLVG, wonach Lehrer/innen womöglich voll zu beschäftigen sind, also deren Vertragsaufstockung VOR Neuanstellungen zu prüfen sind
„potenzielle“ Mangelberufslehrer (altes Dienstrecht), deren Vertrag noch befristet mit 1.9.19 ist, können diese zusätzliche Anrechnung bekommen (obwohl das RS 22/2015) mit 31.8.2019 ausläuft (Umstellung auf pd)

Neuregelung Art.X

Verkürzung der Befristung auf fünf Jahre, wenn Verwendungserfolg und Bedarfslage gegeben sind
Insgesamt 17 Newsletter 2018/19 mit Infos an alle Kolleg/innen

Werkstättenleitereinrechnung – transparente Lösung!

Vorgeschichte: Werkstättenleitereinrechnung stand vor dem aus!
Nun: Sie bleibt weiter bestehen und es wurde eine transparente Lösung erreicht.

Besoldungsrechtliche Sicherstellung auch bei Distance Learning und bei Homeschooling

MDL durchgehend
Zusätzliche Abgeltung durch die AUF-Stunden