Bundespensionskasse
Der Dienstgeber zahlt für alle Bediensteten 0,75 % des Bruttobezuges monatlich in eine Pensionskasse ein. Dieser Betrag kann – steuerlich gefördert – durch Eigenbeiträge in der Höhe von 25 %, 50 %, 75 % oder 100 % der Dienstgeberbeiträge erhöht werden.
Außerdem kann ein Fixbetrag bis zu € 1.000,00 p.a. als Eigenbeitrag geleistet werden – jährlich mit staatlicher Prämie, d.h. 2026 mit Prämienhöhe 4,25 % der jährlichen Eigenbeiträge. Dieses Modell setzt voraus, dass ein Antrag auf Erstattung der Einkommenssteuer gemäß § 108a EstG gestellt wird. Dieser Antrag ist gleichzeitig mit der Erklärung zur Leistung von Eigenbeiträgen abzugeben. Die Eigenbeiträge können jederzeit reduziert oder ausgesetzt werden. Für Eigenbeiträge und auf ausgezahlte Zusatzpensionen fallen keine Verwaltungskosten an und die lebenslange steuerfreie Zusatzpension ist steuerfrei. Bei Unterschreitung der Abfindungsgrenze (2026: € 16.500,–) erfolgt eine Einmalauszahlung.
Unter https://bundespensionskasse.at (DienstnehmerInnen des Bundes…) gibt es neben weiteren Informationen auch den Pensionskassenrechner. Er dient als Entscheidungshilfe, ob Eigenbeiträge in die Pensionskasse sinnvoll sind oder nicht.