Personalvertretung - Gewerkschaft

Roland Gangl
Vorsitzender Bundesleitung

Barbara Schweighofer-Maderbacher
Vorsitzende Zentralausschuss

Johann Oberlaber
Vorsitzender Fachausschuss und Landesleitung
Personalvertretung + Gewerkschaft = Die Standesvertretung
Die Personalvertretung ist in allen Dienststellen der öffentlichen Hand für die Wahrung der Interessen aller Bediensteten zuständig. Ihre Aufgaben sind im Gesetz klar festgelegt.
PVG §2(1): Die Personalvertretung ist nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes berufen, die beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Bediensteten zu wahren und zu fördern. Sie hat in Erfüllung dieser Aufgaben dafür einzutreten, dass die zu Gunsten der Bediensteten geltenden Gesetze, Verordnungen, Verträge, Dienstordnungen, Erlässe und Verfügungen eingehalten und durchgeführt werden.
Die Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) ist Sozialpartner. Sie führt Verhandlungen auf politischer Ebene und bezieht ihre Wirkung aus der Zahl und Solidarität ihrer Mitglieder. Es geht um Gehaltsverhandlungen, den Kampf gegen Stundenkürzungen und Lehrverpflichtungserhöhung, Einstufung von Fächergruppen und vieles mehr.
Personalvertretung und Gewerkschaft haben unterschiedliche Wirkungsbereiche und Aufgaben
Personalvertretung | Gewerkschaft |
Gesetzliche Einrichtung Betrifft jeden Gesetzlich festgelegter Aufgabenbereich (PVG) Festgelegte Durchsetzungsmittel (Mitwirkungsrecht, Anregungsrecht,… ), Interessen wahren (Kontrolle) Kollegialorgan (Beschlüsse) Keine Geldgebarung (keine AK-Umlage, öffentlich Bedienstete sind nicht AK-Mitglieder) Organe Dienststellenversammlung Dienststellenwahlausschuss Dienststellenausschuss (Schule) Fachausschuss (Land) Zentralausschuss (Bund) Bei Streitigkeiten: PVAB (PV-Aufsichtsbehörde) |
Privatrechtlicher Verein Freiwillige Mitgliedschaft Statuten (Stärke: Mitgliedschaft) Eigene Wahl der Mittel (bis zum Streik, gilt für alle, auch für Direktor) Mitglieder fördern (verhandeln) Freie Verhandlungsfähigkeit Mitgliedsbeitrag Organe Gewerkschaftliche Betriebsversammlung Gewerkschaftlicher Wahlausschuss Gewerkschaftlicher Betriebsausschuss Landesleitung Bundesleitung Weitere Organe: Landestag, Landeskongress Bundestag, Bundeskongress Landesvorstand, Zentralvorstand Vorstand, Präsidium Statuten werden festgelegt |