Personalvertretung - Gewerkschaft

Roland Gangl

Roland Gangl

Vorsitzender Bundesleitung GÖD BMHS
Barbara Schweighofer-Maderbacher

Barbara Schweighofer-Maderbacher

Vorsitzende Zentralausschuss (Personalvertretung Bundesebene)
Claudia Gaigg Reinhard Pfoser

Claudia Gaigg Reinhard Pfoser

Vorsitzende Landesleitung GÖD BMHS / Vorsitzender Fachausschuss (Personalvertretung BMHS OÖ)

Personalvertretung + Gewerkschaft = Die Standesvertretung


Die Personalvertretung ist in allen Dienststellen der öffentlichen Hand für die Wahrung der Interessen aller Bediensteten zuständig. Ihre Aufgaben sind im Gesetz klar festgelegt.

PVG §2(1): Die Personalvertretung ist nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes berufen, die beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Bediensteten zu wahren und zu fördern. Sie hat in Erfüllung dieser Aufgaben dafür einzutreten, dass die zu Gunsten der Bediensteten geltenden Gesetze, Verordnungen, Verträge, Dienstordnungen, Erlässe und Verfügungen eingehalten und durchgeführt werden.


Die Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) ist Sozialpartner. Sie führt Verhandlungen auf politischer Ebene und bezieht ihre Wirkung aus der Zahl und Solidarität ihrer Mitglieder. Es geht um Gehaltsverhandlungen, den Kampf gegen Stundenkürzungen und Lehrverpflichtungserhöhung, Einstufung von Fächergruppen und vieles mehr.

Personalvertretung und Gewerkschaft haben unterschiedliche Wirkungsbereiche und Aufgaben

Personalvertretung Gewerkschaft

Gesetzliche Einrichtung
 
Betrifft jeden
 
Gesetzlich festgelegter Aufgabenbereich (PVG)

Festgelegte Durchsetzungsmittel (Mitwirkungsrecht,
Anregungsrecht,… ),

Interessen wahren (Kontrolle)
 
Kollegialorgan (Beschlüsse)
 
Keine Geldgebarung (keine AK-Umlage, öffentlich Bedienstete
sind nicht AK-Mitglieder)

Diverse Schutzbestimmungen für Personalvertreter nach dem PVG.

Öffentlichkeitsarbeit ist untersagt!


Organe
 
Dienststellenversammlung
Dienststellenwahlausschuss
 
Dienststellenausschuss (Schule)
Fachausschuss (Land)
Zentralausschuss (Bund)
 
 
 
 
 
 

Bei Streitigkeiten: PVAB (PV-Aufsichtsbehörde)

Privatrechtlicher Verein
 
Freiwillige Mitgliedschaft (Interessenvertretung)

Statuten (Stärke: Mitgliedschaft)

Eigene Wahl der Mittel
(bis zum Streik, gilt für alle, auch für Direktor) 
 
Mitglieder fördern (verhandeln), Serviceangebote (Schulungen, Beratungen, Rechtsbeistand,…)
 
Freie Verhandlungsfähigkeit

Mitgliedsbeitrag

Keine außerordentliche Schutzbestimmungen für Gewerkschaftsfunktionäre.

 

Öffentlichkeitsarbeit ist erlaubt!


Organe
 
Gewerkschaftliche Betriebsversammlung
Gewerkschaftlicher Wahlausschuss
 
Gewerkschaftlicher Betriebsausschuss
Landesleitung 
Bundesleitung
 
Weitere Organe:
Landestag, Landeskongress
Bundestag, Bundeskongress
Landesvorstand, Zentralvorstand
Vorstand, Präsidium
 
Statuten werden festgelegt