Reisegebühren – Schulveranstaltungen

 

Zur Abrechnung von Reisekosten bei Dienstreisen siehe auch Reisegebühren- Dienstreisen

 

 

Pragmatisierte und Vertragslehrer/innen (Dienstrecht alt) 

 

Es gelten folgende pauschalierten Reisezulagen:

Lehrausgänge, Exkursionen und Wandertage bis zur Dauer von 5 Stunden keine Zulage
Halbtagswandertage und Sporttage – über 5 bis 8 Stunden € 11,22
Ganztagswandertage und Sporttage – über 8 Stunden € 23,10
Exkursionen und Berufspraktische Tage – über 5 bis 8 Stunden € 6,86
Exkursionen über 8 Stunden außerhalb des Dienstortes,
mehrtägige Exkursionen 
nach RGV (wie Dienstreisen)
Projektwochen, Berufspraktische Wochen, Intensivsprachwochen außerhalb des Dienstortes und Abschlusslehrfahrten pro Tag € 25,34
Sommersportwochen pro Tag € 27,72
Wintersportwochen pro Tag € 31,94

Allenfalls entstehende Auslagen für Nächtigungen werden gegen Vorlage eines entsprechenden Beleges ersetzt (pro Nächtigung höchstens 200% der Nächtigungskosten eines Schülers/einer Schülerin).

Daher haben Nächtigungsbestätigungen die tatsächliche Nächtigungskosten des Lehrers/der Lehrerin sowie Nächtigungspreis für den/die Schüler/in zu enthalten.

Belegpflichtig sind außerdem die notwendigen Fahrtauslagen für gemietete Fahrzeuge, für Schiffsfahrten, für die notwendige Benützung von Liften und Seilbahnen zur An- und Abreise sowie allfällige Eintrittsgelder usw.

 

Abgeltung für die Leitung mehrtägiger Schulveranstaltungen:

Dem/Der Leiter/in einer mehrtägigen Schulveranstaltung mit mindestens viertägiger Dauer und Nächtigung gebührt als Abgeltung die Einrechnung von 4,33 Wochenstunden der Gruppe III (= 4,55 Werteinheiten) in seine/ihre Lehrverpflichtung in der Woche, in der die SchVA endet. Darüber hinaus erhält er/sie die pauschalierte Reisezulage.

 

Abgeltung für die Teilnahme an mindestens zweitägigen Schulveranstaltungen:

Für die Teilnahme an mindestens zweitägigen Schulveranstaltungen gebührt dem/der Lehrer/in, sofern er/sie die pädagogisch-inhaltliche Betreuung einer Schülergruppe innehat, eine Abgeltung pro Tag in Höhe von:

Verwendungsgruppe Prozent der Gehaltsstufe L1/8
(Gehalt 2022: € 4.023,50)
Stand
LPA und L1 1,21  € 52,30
L2 0,98  € 42,30
     

 

Vertragslehrer/innen – Pädagogischer Dienst (pd)

Es sind ausschließlich folgende Vergütungen vorgesehen:

Bei Teilnahme an einer mindestens zweitägigen Schulveranstaltung mit Betreuung einer Schülergruppe gebührt eine fixe Abgeltung von € 47,0 pro Tag, für die Leitung einer mindestens viertägigen Schulveranstaltung gebührt eine Abgeltung von € 231,5 (§ 47a VertragsbedienstetenG, Werte für 2023, jährliche Anpassung).

 

Schulbezogene Veranstaltungen (§ 13 a SchUG)

Diese unterliegen nicht der RGV; es können keine Reisegebühren verrechnet werden.