Reisegebühren – Schulveranstaltungen
Zur Abrechnung von Reisekosten bei Dienstreisen siehe auch Reisegebühren- Dienstreisen
Pragmatisierte und Vertragslehrer/innen (Dienstrecht alt)
Es gelten folgende pauschalierten Reisezulagen:
Lehrausgänge, Exkursionen und Wandertage bis zur Dauer von 5 Stunden | keine Zulage |
Halbtagswandertage und Sporttage – über 5 bis 8 Stunden | € 11,22 |
Ganztagswandertage und Sporttage – über 8 Stunden | € 23,10 |
Exkursionen und Berufspraktische Tage – über 5 bis 8 Stunden | € 6,86 |
Exkursionen über 8 Stunden außerhalb des Dienstortes, mehrtägige Exkursionen |
nach RGV (wie Dienstreisen) |
Projektwochen, Berufspraktische Wochen, Intensivsprachwochen außerhalb des Dienstortes und Abschlusslehrfahrten pro Tag | € 25,34 |
Sommersportwochen pro Tag | € 27,72 |
Wintersportwochen pro Tag | € 31,94 |
Allenfalls entstehende Auslagen für Nächtigungen werden gegen Vorlage eines entsprechenden Beleges ersetzt (pro Nächtigung höchstens 200% der Nächtigungskosten eines Schülers/einer Schülerin).
Daher haben Nächtigungsbestätigungen die tatsächliche Nächtigungskosten des Lehrers/der Lehrerin sowie Nächtigungspreis für den/die Schüler/in zu enthalten.
Belegpflichtig sind außerdem die notwendigen Fahrtauslagen für gemietete Fahrzeuge, für Schiffsfahrten, für die notwendige Benützung von Liften und Seilbahnen zur An- und Abreise sowie allfällige Eintrittsgelder usw.
Abgeltung für die Leitung mehrtägiger Schulveranstaltungen:
Dem/Der Leiter/in einer mehrtägigen Schulveranstaltung mit mindestens viertägiger Dauer und Nächtigung gebührt als Abgeltung die Einrechnung von 4,33 Wochenstunden der Gruppe III (= 4,55 Werteinheiten) in seine/ihre Lehrverpflichtung in der Woche, in der die SchVA endet. Darüber hinaus erhält er/sie die pauschalierte Reisezulage.
Abgeltung für die Teilnahme an mindestens zweitägigen Schulveranstaltungen:
Für die Teilnahme an mindestens zweitägigen Schulveranstaltungen gebührt dem/der Lehrer/in, sofern er/sie die pädagogisch-inhaltliche Betreuung einer Schülergruppe innehat, eine Abgeltung pro Tag in Höhe von:
Verwendungsgruppe | Prozent der Gehaltsstufe L1/8 (Gehalt 2022: € 4.023,50) |
Stand |
LPA und L1 | 1,21 | € 52,30 |
L2 | 0,98 | € 42,30 |
Vertragslehrer/innen – Pädagogischer Dienst (pd)
Es sind ausschließlich folgende Vergütungen vorgesehen:
Bei Teilnahme an einer mindestens zweitägigen Schulveranstaltung mit Betreuung einer Schülergruppe gebührt eine fixe Abgeltung von € 47,0 pro Tag, für die Leitung einer mindestens viertägigen Schulveranstaltung gebührt eine Abgeltung von € 231,5 (§ 47a VertragsbedienstetenG, Werte für 2023, jährliche Anpassung).
Schulbezogene Veranstaltungen (§ 13 a SchUG)
Diese unterliegen nicht der RGV; es können keine Reisegebühren verrechnet werden.