Die Lehrverpflichtung im neuen Lehrer/innendienstrecht beträgt 20 Wochenstunden + 2 Wochenstunden („qualifizierte Aufgaben“ im pädagogischen Dienst), wenn Gegenstände der Lehrverpflichtungsgruppen I und II unterrichtet werden.
Werden Gegenstände einer anderen Lehrverpflichtungsgruppe unterrichtet, sind 22 + 2 Wochenstunden (qualifizierte Aufgaben im pädagogischen Dienst) zu erbringen.
Diese Aufgaben sind im Vertragsbedienstetengesetz und im dazugehörigen Erlass umfangreich geregelt.
Hier zu den Regelungen zum neuen Lehrer/innen Dienstrecht!
Werden im konkreten Anwendungsfall diese Regelungen eingehalten?
Sollte in Ihrem Fall die Regelungen zur 23. und 24. Stunde nicht eingehalten sein, wenden Sie sich an die Vorsitzende der Landesleitung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst OÖ:
Mag. Claudia Gaigg, claudia.gaigg@my.goed.at