Nach den Jahren zufriedenstellender Gehaltsabschlüsse unter Verhandlungsführung der FCG-geführten GÖD (Fraktion Christlicher Gewerkschaft in der Gewerkschaft öffentlicher Dienst), könnte ein solcher für dieses Jahr angesichts des drohenden Budgetdefizits ernsthaft infrage gestellt sein. Die Weigerung des Dienstgebers, in Gehaltsverhandlungen einzutreten, ist der erste Hinweis dafür.
Die Erfahrung zeigt, dass bei einer schwierigen Finanzlage vom Dienstgeber immer sehr schnell „maßvolle“ Gehaltsabschlüsse ins Spiel gebracht werden.
Für die GÖD-FCG steht fest, Budgetkonsolidierung darf nicht auf dem Rücken der öffentlich Bediensteten geschehen!
Die GÖD-Bundeskonferenz fordert daher in einer Resolution eine nachhaltige Erhöhung der Gehälter, Monatsentgelte und Zulagen, die eine dauerhafte Sicherung und Stärkung der Kaufkraft aller öffentlich Bediensteten gewährleistet.
„Zur Durchsetzung einer akzeptablen Gehaltserhöhung werden gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen eingeleitet:
- Die Kolleg:innen in den Personalvertretungen und Betriebsräten werden ersucht, in der Kalenderwoche 47 (ab Montag, 18. November 2024) Dienststellen- bzw. Betriebsversammlungen abzuhalten, um unsere Kolleg:innen über die Situation und die weitere Vorgehensweise zu informieren. Die GÖD wird entsprechendes Informationsmaterial zur Verfügung stellen.
- Der Organisationsausschuss der GÖD wird beauftragt, für 26. November 2024 in Wien eine Demonstration vorzubereiten.
- Vom Organisationsausschuss sind Vorbereitungen zu treffen, um jederzeit weitere gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen in allen notwendigen Intensitäten umsetzen zu können.
Bei Teilnahme an gewerkschaftlichen Maßnahmen ist gewerkschaftlicher Rechtsschutz jedenfalls vorgesehen. Dieser Rechtsschutz gilt auch für alle Kolleg:innen, welche aus Anlass dieser gewerkschaftlichen Maßnahmen der GÖD beitreten.“