Steuerreform und Sonderzahlung für Familien

Steuerreform und Sonderzahlung für Familien

Mit September tritt der wegen der Coronakrise vorgezogene Teil der Steuerreform in
Kraft. Rückwirkend mit Jahresanfang sinkt der unterste Steuersatz für alle Lohn- und
Einkommensteuerzahler von 25 auf 20 Prozent. Die maximal mögliche Negativsteuer für
Geringverdiener steigt von 300 auf 400 Euro. Und für alle Kinder, die Familienbeihilfe
beziehen, gibt es eine Einmalzahlung von 360 Euro.

Die Regierung erhofft sich von der – im Parlament einstimmig beschlossenen Steuerreform eine Belebung der Wirtschaft. In Summe fließen dafür (inklusive der
bereits ausgezahlten Einmalzahlung für Arbeitslose) 2,7 Mrd. Euro.
Größter Brocken ist die Senkung des Eingangssteuersatzes auf 20 Prozent. Für alle
Einkommen ab 1.800 Euro brutto monatlich bedeutet das eine Entlastung von 350 Euro
pro Jahr. Für die Monate Jänner bis August wird es laut Finanzministerium eine
Rückerstattung geben. Die Arbeitgeber müssen die Lohnsteuer also im September
„aufrollen“ und neu berechnen.

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