Wie zu erwarten kommt es auch heuer wieder aufgrund Corona zu Adaptierungen bei den Abschließenden Prüfungen. In einer Pressekonferenz vom 12. März 2021 gab Minister Faßmann das Maßnahmenpaket für die Abschlussklassen 2020/21 bekannt.
Die Reglungen zu „Schularbeiten und Aufsteigen mit Nicht genügend“ beziehen sich dabei nicht nur auf die Abschlussklassen.
Zur vierten Klausurprüfung (z.B. Betriebswirtschaftliche Fachklausur), sollen die Regelung wie im Haupttermin 2020 gelten.
Eine entsprechende Unterlagen als FAQ soll folgen.