SchUG/SchOG
Schulorganisationsgesetz – SchOG
Im SchOG wird der organisatorische Aufbau des gesamten österreichischen Schulwesens mit Ausnahme der Hochschulen, der land- und forstwirtschaftlichen Schulen, der Leibeserzieher- und Sportlehrerschulen und der Krankenpflegeschulen geregelt.
Auf Grund der Zielvorstellung des SchOG werden vor allem die Lehrpläne für die einzelnen Schularten und -typen im Verordnungswege vom BMBF erlassen.
Hier zum Schulorganisationsgesetz: SchOG auf RIS
Schulunterrichtsgesetz – SchUG
Das SchUG enthält die rechtlichen Grundlagen für die Pflichtschulen und alle mittleren und höheren Schulen mit Ausnahme der Akademien und der Schulen für Berufstätige.
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Hier zum Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge: SCHUG BKV auf RIS