Bundespensionskasse

Der Dienstgeber zahlt für alle ab 1955 geborenen Bediensteten 0,75 % des Bruttobezuges monatlich in eine Pensionskasse ein. Dieser Betrag kann – steuerlich gefördert – durch Eigenbeiträge in der Höhe von 25 %, 50 %, 75 % oder 100 % der Dienstgeberbeiträge erhöht werden.

Außerdem kann ein Fixbetrag bis zu € 1.000,00 p.a. als Eigenbeitrag geleistet werden. Dieses Modell setzt voraus, dass ein Antrag auf Erstattung der Einkommenssteuer gemäß § 108a EstG gestellt wird. Dieser Antrag ist gleichzeitig mit der Erklärung zur Leistung von Eigenbeiträgen abzugeben.

Unter https://bundespensionskasse.at (DienstnehmerInnen des Bundes…) gibt es neben weiteren Informationen auch den Pensionskassenrechner. Er dient als Entscheidungshilfe, ob Eigenbeiträge in die Pensionskasse sinnvoll sind oder nicht. Für eine monatliche Zusatzpension ist ein angespartes Pensionskapital (fiktiv) von mindestens € 15.600 (2024) Voraussetzung, sonst erfolgt eine Einmalzahlung (Abfindung). Nähere Informationen zur Besteuerung von Dienstgeber- und Eigenbeiträgen ist unter https://bundespensionskasse.at/fuer-dienstnehmerinnen-des-bundes-landeslehrerinnen/zielgruppeninformationen/haeufige-fragen/steuer nachzulesen.

Die aktuelle Veranlagungsinformation ist für Bundeslehrer/innen online jederzeit abrufbar. Die Zugangsinformationen wurden mit der letzten Jahresinformation mitgeteilt.