<span class="hpt_headertitle">Unterricht im lock-down ab 17. November 2020</span>

Unterricht im lock-down ab 17. November 2020

Unterricht im Lockdown ab 17. November 2020
Freigegenstände und unverbindliche Übungen bei Ampelfarbe „Orange“



Laut Verordnung 384/2020 vom 3. September 2020 waren grundsätzlich Freigegenstände und unverbindliche Übungen bei Ampelfarbe „Orange“ einzustellen.

Zu dieser unbefriedigenden Situation besonders im Zusammenhang mit abschließenden Prüfungen hat die Bundesleitung der BMHS-Gewerkschaft dieses Problem/diese Anliegen dem Dienstgeber gegenüber mit Nachdruck transportiert.

Mit dem Erlass vom 15. November 2020 wird der Unterricht im lock-down geregelt und es wurden dabei Anpassungen zu den Freigegenständen und unverbindlichen Übungen eingearbeitet.

Es wird nunmehr möglich sein, für die BMHS wichtige Freigegenstände und unverbindliche Übungen im ortsungebundenen Unterricht durchzuführen, die

  • zur Vorbereitung, Zulassung oder Ablegungen von abschließenden Prüfungen notwendig sind
  • dem Erwerb von Berufsqualifikationen oder Zertifikaten sowie auf Prüfungen gem. Universitätsberechtigungs-VO dienen
  • zumindest teilweise durch Mittel des Europäischen Sozialfonds finanziert werden

Im beiliegenden Erlass sind auch Praxisunterricht in BAFEP und BASOP und Einzelheiten zur Leistungsfeststellung sowie abschließende Prüfungen im Wintertermin 2020 geregelt.

Gewerkschaftsaussendung zu Freigegenständen vom 15. November 2020

Erlass vom 15. November 2020 zum Schulbetrieb ab 17. November 2020

Hier noch zu den aktuellen FAQ zu Corona auf der Seite der Bildungsdirektion OÖ!

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