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Die Bundespensionskasse Leistungen, Vorteile, Eigenbeiträge
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Mag. Claudia Gaigg/Mag. Dr. Reinhard Pfoser
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Der Dienstgeber zahlt für alle ab 1955 geborenen Bediensteten 0,75 % des Bruttobezuges monatlich in eine Pensionskasse ein. Dieser Betrag kann – steuerlich gefördert – durch Eigenbeiträge erhöht werden.
Ihre FCG-Standesvertretung setzt sich permanent für eine Erhöhung des Bundeszuschusses ein!
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Der Bund als Dienstgeber und die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) haben eine Zusatzpension bei der Bundespensionskasse eingerichtet. Der Dienstgeber entrichtet dafür Beiträge an die Bundespensionskasse, die diese veranlagt und die daraus entstandenen Pensionsleistungen auszahlt.
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Uns Bundeslehrerinnen und Bundeslehrern bringt das folgende Vorteile:
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- Zusätzliche Vorsorge durch lebenslange Alterspension sowie Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsschutz
- Der Dienstgeber zahlt die Beiträge zusätzlich zu den Bezügen.
- Professionelle Veranlagung durch Experten
- Laufende interne und externe Kontrolle der Bundespensionskasse
- Zusatzpension mit Steuervorteil
- Möglichkeit, mit steuerlich attraktiven Eigenbeiträgen die Pensionskassenleistung zu erhöhen
- Laufende Information über das eigene Konto bei der Bundespensionskasse
Nicht zu verwechseln ist die Bundespensionskasse mit dem Pensionskonto der PVA!
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- Dienstag, 6. Juni 2024, 18:30 - 19:30: Gehaltszettel
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Unser Öffentlicher Dienst ist professionell, verantwortungsbewusst sowie unverzichtbar für unsere Gesellschaft!
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Eine Kampagne der Gewerkschaft öffentlicher Dienst
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Aktuelles aus den BMHS OÖ immer und sofort. Geben Sie uns Rückmeldung und Vorschläge für Beiträge! Hier
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Wir gemeinsam. Mit dabei.
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