Unterstützungen und Vergünstigungen für Lehrer/innen der BMHS OÖ


Vergünstigungen für Gewerkschaftsmitglieder

 

Vergünstigungen durch die GÖD und ÖGB
 

http://www.mitgliederservice.at (ÖGB)

https://www.goed.at/leistungen/finanzielleunterstuetzung/

http://www.goedvorteil.at/

 
Preisvorteile für GÖD-OÖ Mitglieder
 

http://www.goed-ooe.at/Preisvorteil/Preisvorteil/show


Förderungen und Unterstützungen für GÖD-OÖ Mitglieder (Übersicht)

http://www.goed-ooe.at/CMS/ShowPage/Show/45

  

Förderungen abgewickelt über den gewerkschaftlichen Betriebsausschuss/die Vertrauenspersonen der Schule:


Förderung von Bildungsfahrten

10 Euro pro Teilnehmer

http://ooe.oepu.at/index.php/fcg-ahs/ooe-kurier/151-bildungsfahrt-formular-2019/file


Ehrung langjähriger Mitglieder
:

25- und 40-jährige Mitgliedschaft mit 35 Euro pro Ehrung: Ankündigung erfolgt durch GÖD OÖ.

Ehrung anlässlich Pensionierung:

€ 20,00 pro Ehrung und Geschenk durch GÖD OÖ. Meldung an die GÖD OÖ erforderlich!

Förderung von gewerkschaftlichen Zusammenkünften an den Schulen (durch die Landesleitung BMHS-Gewerkschaft):

€ 4,00 pro Teilnehmer und Jahr

 

Bildungsförderungsbeitrag der GÖD  – siehe unten*)

 

Einkaufservice der FCG-BMHS


Mitarbeiterangebote

 

Vorteile durch den Kulturausweis des Fachausschusses BMHS OÖ


Kulturausweis

 

Finanzielle Hilfen der Bildungsdirektion OÖ* 

  • € 200,00 anlässlich Geburt eines Kindes; Ansuchen im Dienstweg mit Formular   
  • Kinderzuschuss: € 15,60 monatlich je Kind gebührt einem Elternteil im Bundesdienst   
  • Bezugsvorschuss: Bis zu € 7.300,00. Voraussetzung: Mindestens einjähriges unbefristetes Dienstverhältnis 
  • Geldaushilfen nach Berechnung des Selbstbehaltes (Familiennettoeinkommen) bis zu  € 300,00 für Sehbehelfe, € 1.500,00 bei Begräbniskosten und € 2.050,00 für Hörgeräte und Zahnarztrechnungen.    

* Antragsformulare unter https://www.lsr-ooe.gv.at/quicklinks/formulare.html

Zuschuss zur Anschaffung einer Bildschirmbrille durch den Dienstgeber bis zu € 220,00
Zum Erlass

*) Ergänzung zum Bildungsförderungsbeitrag der GÖD

Die beharrliche Forderung nach stärker gewerkschaftlicher Förderung bei der beruflichen Aus- und Fortbildung hat erfreuliche finanzielle Verbesserungen gebracht, die ab dem 1. Jänner 2018 neu geregelt sind.

Voraussetzungen:

Förderbar sind Zeiten von Ausbildungen, die während aufrechter GÖD-Mitgliedschaft absolviert wurden und wenn der Zeitpunkt des Ansuchens innerhalb der Mitgliedschaft liegt.

Der Bildungsförderungsbeitrag wird gewährt für

  • Grundausbildungen/Dienstprüfungskurse
  • Kurse, Aus- und Weiterbildungen, sowie (Fach-)Hochschullehrgänge zum Zweck der beruflichen Weiterentwicklung, die nicht durch Dienstgeber vorgeschrieben oder nicht von der GÖD bzw. dem ÖGB kostenfrei angeboten wurden.

Nach ECTS bemessene Ausbildungen:

Für Ausbildungen, welche nach dem Bologna-Modell in ECTS-Punkte bewertet sind, gebührt bei erfolgreichem Abschluss ein Förderbetrag von 75 € pro Regelstudienjahr.  

Nach Zeit bemessene Ausbildungen:

Ausbildungsdauer                           Betrag neu                Betrag bisher
2 Tage bis 2 Wochen                             45,00 €                 (30,00 €)
mehr als 2 Wochen bis 6 Monate                  60,00 €                 (45,00 €)
mehr als 6 Monate bis 1 Jahr                    75,00 €                 (60,00 €)
mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre                    150,00 €                 (75,00 €)
mehr als 2 Jahre bis 3 Jahre                   225,00 €                   -
mehr als 3 Jahre                               300,00 €                 (180,00 €)

Berechnung der Aus- bzw. Fortbildungsdauer:

  • Eintägige Bildungsveranstaltungen (mindestens 2), können pro Jahr mit einmalig € 45,00 gefördert werden.
  • Bei Ausbildungen in modularer oder geblockter Form, wird die Gesamtsumme der Kurstage zu Grunde gelegt.
  • Für Ausbildungen, welche vom European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) erfasst sind, werden die im Diploma Supplement ausgewiesenen Credits herangezogen.

Maximale Förderbeträge

  • Nach Tagen bemessene Ausbildungen maximal € 100,00 pro Kalenderjahr.
  • Nach ECTS bemessene Abschlüsse € 75,00 pro Ausbildungsjahr der Regelstudienzeit.
  • Lehrabschluss, Abschlüsse an Krankenpflegeschulen: € 60,00  für jedes Ausbildungsjahr.
  • Studienberechtigungsprüfung, Berufsreifeprüfung: einmalig € 75,00
  • ExternistInnenenreifeprüfung: einmalig € 130,00
  • Kurse und Fortbildungen für im Ruhestand befindliche KollegInnen: € 45,00  /Jahr. 

Der Bildungsförderungsbeitrag wird ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft zu 50 %, nach 6 Monaten zu 100 % gewährt

Die Förderung wird jeweils nach Abschluss der Ausbildung gewährt und auf die Zeit der aufrechten Mitgliedschaft während der Ausbildung angerechnet. Eine Antragstellung ist bis längstens einem Jahr nach Abschluss möglich.

Vorgehensweise

Formular im Mitgliederbereich downloaden (Mitgliedsnummer erforderlich): GÖD OÖ Formulare oder bei der GÖD OÖ anfordern. Für detaillierte Auskünfte und Beratungen steht das Büro der GÖD OÖ  gerne zur Verfügung.