SchUG/SchOG


Schulorganisationsgesetz – SchOG

Im SchOG wird der organisatorische Aufbau des gesamten österreichischen Schulwesens mit Ausnahme der Hochschulen, der land- und forstwirtschaftlichen Schulen, der Leibeserzieher- und Sportlehrerschulen und der Krankenpflegeschulen geregelt.

Auf Grund der Zielvorstellung des SchOG werden vor allem die Lehrpläne für die einzelnen Schularten und -typen im Verordnungswege vom BMBF erlassen.

Hier zum Schulorganisationsgesetz: SchOG auf RIS

Schulunterrichtsgesetz – SchUG

Das SchUG enthält die rechtlichen Grundlagen für die Pflichtschulen und alle mittleren und höheren Schulen mit Ausnahme der Akademien und der Schulen für Berufstätige.

Hier zum Schulunterrichtsgesetz: SchUG auf RIS
Hier zum Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge: SCHUG BKV auf RIS